Halogenessig-Säuren & TFA – Wasseranalyse

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Analysierte Parameter (Untersuchungsumfang):Trifluoressigsäure, Monochloressigsäure, Dichloressigsäure, Trichloressigsäure, Monobromessigsäure, Dibromessigsäure, Summe HAA5
✓ Analyse
im Fachlabor
✓ Einfache
Probenahme
✓ Verständlicher
Bericht

Beschreibung

Artikelnummer: SF-BBW-15481

Wasseranalyse: Halogenessigsäuren und TFA

Diese Laboranalyse bietet eine gezielte Erweiterung zur Bestimmung ausgewählter Halogenessigsäuren sowie Trifluoressigsäure (TFA) im Trink- oder Brunnenwasser.

Mögliche Quellen & Gründe für die Untersuchung

Halogenessigsäuren repräsentieren wesentliche Nebenprodukte, welche im Zuge der Desinfektion oder der Oxidation von Wasser entstehen können. Hiervon unterscheidet sich TFA: Diese Substanz zählt nicht zu den gesetzlich regulierten HAA-5, rückt jedoch aufgrund ihrer ausgeprägten Langlebigkeit & hohen Mobilität zunehmend in den Fokus.

Eine Überprüfung auf Halogenessigsäuren ist primär dann angezeigt, wenn Wasser eine Desinfektion oder eine oxidative Aufbereitung durchlaufen hat, da die Stoffe exakt bei diesen Prozessen entstehen können. TFA kann hingegen auch vollkommen unabhängig von einer Desinfektion im Wasser vorkommen, da es als persistentes Abbauprodukt diverser PFAS sowie bestimmter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe entsteht & zudem über fluorierte Kälte- & Treibmittel in die Umwelt gelangen kann. Infolge der starken Mobilität & Langlebigkeit ist TFA mittlerweile weit in der Umwelt verbreitet, sodass ein Eintrag in das Trinkwasser über den Pfad von Boden, Gewässern & Rohwasser erfolgen kann.

Bezüglich der Summe HAA-5 greift in Deutschland nach der Trinkwasserverordnung ab dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,060 mg/L. Dieser kumulierte Wert bezieht sich exakt auf die analysierten Verbindungen Monochloressigsäure, Dichloressigsäure & Trichloressigsäure sowie Mono- & Dibromessigsäure. Für TFA existiert in der aktuellen Trinkwasserverordnung kein festgesetzter Grenzwert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat stattdessen einen gesundheitlichen Leitwert von 0,060 mg/L definiert, empfiehlt jedoch aus Gründen der Vorsorge, die tatsächliche Konzentration so niedrig wie möglich zu halten, wobei ein Wert von maximal 0,010 mg/L angestrebt werden soll.

Die gesundheitliche Relevanz von im Trinkwasser befindlichen Stoffen betrifft im Regelfall keine akute Belastung, sondern die potenzielle Aufnahme über ausgedehnte Zeiträume. Seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird allgemein betont, dass chemische Verunreinigungen im Trinkwasser primär bei einer langfristigen Exposition an Bedeutung gewinnen. Dass die HAA-5 innerhalb der Trinkwasserverordnung reglementiert sind, verdeutlicht, dass diese Stoffgruppe toxikologisch ernst genommen wird. Für spezifische Halogenessigsäuren existieren konkrete Hinweise auf gesundheitlich relevante Effekte: Die WHO beschreibt für Dichloressigsäure eine Einstufung als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen (IARC Gruppe 2B), während für Trichloressigsäure im Rahmen von Tierversuchen das Auftreten von Lebertumoren bei Mäusen dokumentiert wurde. Bei den bromierten Essigsäuren stellt sich die Datenbasis teilweise als noch unvollständig dar, was eine abschließende Bewertung zusätzlich erschwert.


Ablauf der Analyse

  • Testkit anfordern: Bestellung über den Online-Shop.
  • Zusendung erhalten: Das Probenahme-Set wird mit Anleitung zugeschickt.
  • Probe nehmen: Die Probenahme erfolgt selbstständig vor Ort gemäß Anleitung.
  • Prüfbericht erhalten: Nach dem Rückversand & der Laboruntersuchung wird der Analysebericht übermittelt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Untersuchung dient der privaten Eigenkontrolle & der persönlichen gesundheitlichen Vorsorge. Der Test ist aufgrund der Eigenprobenahme nicht für behördliche oder gerichtliche Zwecke verwendbar.

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